Beratungs- und Förderzentrum

Die Sankt-Martin-Schule ist ein regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hess. SchulGesetzes. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen frühzeitig qualifizierte Unterstützung durch Förderschullehrkräfte zukommen zu lassen.

In unserem Angebot richten wir uns an Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Sprachschwierigkeiten sowie Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung.

Beratung und Förderung wird in der allgemeinen Schule gemeinsam mit den Förderschullehrkräften organisiert, verantwortet und gestaltet. Durch diese vorbeugenden Maßnahmen sollen zum einen die Schüler die Lernziele der allgemeinen Schule weiterhin verfolgen können. Zum anderen können Schüler durch systembezogene zusätzliche Stunden inklusiv beschult werden. Mit Inkrafttreten des novellierten Hessischen Schulgesetzes und der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" im Jahr 2011 hat sich unser Aufgabenfeld erweitert:
 

  • wir verantworten die verlässliche sonderpädagogische Unterstützung, unterstützen die Schule in der Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Institutionen, wie z.B. den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, und stellen die Fachkompetenz in den verschiedenen Förderschwerpunkten sicher. 
  • wir sichern die sonderpädagogische Förderung und die Verteilung personeller Ressourcen an den allgemeinen Schulen.


 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.