Die Sankt-Martin-Schule ist ein regionales sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum auf der Grundlage des § 53 Abs. 2 des Hess. SchulGesetzes. Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen frühzeitig qualifizierte Unterstützung durch Förderschullehrkräfte zukommen zu lassen.
In unserem Angebot richten wir uns an Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Sprachschwierigkeiten sowie Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Beratung und Förderung wird in der allgemeinen Schule gemeinsam mit den Förderschullehrkräften organisiert, verantwortet und gestaltet. Durch diese vorbeugenden Maßnahmen sollen zum einen die Schüler die Lernziele der allgemeinen Schule weiterhin verfolgen können. Zum anderen können Schüler durch systembezogene zusätzliche Stunden inklusiv beschult werden. Mit Inkrafttreten des novellierten Hessischen Schulgesetzes und der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB)" im Jahr 2011 hat sich unser Aufgabenfeld erweitert:
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